Neue Ersatzbaustoffverordnung ab 1. August
228 Millionen Tonnen Bauschutt fallen jährlich an. Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die mehr Recycling am Bau ermöglichen soll. Für gütegesicherte Ersatzbaustoffe fehlt noch eine Regelung.










